Beim Fundamt sind 2006 folgende Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet worden:
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt unter Tel.: 3106-15.
Alles was mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel - jedoch keine Tiere!), müssen Sie als Finder bei der zuständigen Behörde abgeben.
Die zuständige Behörde ist die Gemeinde Mautern
Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei oder Gendarmerie gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Finderlohn.
Dieser beträgt 10 Prozent des gemeinen Wertes. Übersteigt der Wert jedoch EUR 2.000,- so halbieren sich die Prozentsätze.
Beispiel: Sie haben ein Collier im Wert von EUR 3.000 gefunden.
EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn.
Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand - ein Verzicht ist möglich.